Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“, Gemeinde Zschaitz Ottewig
Der Gemeinderat Zschaitz-Ottewig beschließt in seiner Sitzung am 10.08.2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „PV-Anlage Wolfsgut“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“ umfasst das Flurstück 157/1 der Gemarkung Zschaitz.